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Messen von A bis Z
Firmengemeinschaftsbeteiligungen.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich offiziell an zahlreichen im Ausland stattfindenden Messen. Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms der Bundesregierung wird die Beteiligung deutscher Unternehmen an ausgewählten Auslandsmessen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) maßgeblich unterstützt. Ergänzend dazu bieten einzelne Bundesländer exportinteressierten Firmen Unterstützung an und organisieren für Unternehmen aus ihrem Gebiet Gemeinschaftsstände. Die Auslandsmesseprogramme der Länder werden mit denen des Bundes abgestimmt.
Der größte Teil der offiziellen Beteiligungen wird in Form von Firmengemeinschaftsausstellungen durchgeführt. Durch räumliche Zusammenfassung und optische Kennzeichnung der einzelnen Firmenstände soll eine möglichst geschlossene Präsentation von Erzeugnissen aus Deutschland erreicht werden.
Das Programm bietet vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen die Chance, auf ausländischen Märkten Fuß zu fassen. Durch eine Beteiligung an einer Gemeinschaftsausstellung werden Kosten und Risiken gesenkt, gleichzeitig profitieren die Firmen von gemeinsamen Werbemaßnahmen.
Die organisatorische, technische und finanzielle Abwicklung der offiziellen Beteiligungen wird einzelnen Durchführungsgesellschaften übertragen, die die deutschen Aussteller mit Beginn der Vorbereitung betreuen. Die Durchführungsgesellschaft erarbeitet für jede Veranstaltung ein Konzept. An einer Gemeinschaftsausstellung des Bundes müssen sich in der Regel mindestens zehn Firmen beteiligen.
Auf den Ausstellungen wird stets ein zentraler Informationsstand eingerichtet, an dem Fachleute Auskünfte über die jeweilige Branche in Deutschland geben. Über die offiziellen deutschen Beteiligungen, auch die der Bundesländer, informiert der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA). Er koordiniert mit den Bundesministerien das offizielle Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland.